Schutz für besonders Schutzbedürftige

In ihrem aktuellen „Zwischenruf“ fordert die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ), auch unter Pandemiebedingungen den Schutz für die besonders Schutzbedürftigen zu gewährleisten. Im Vorwort heißt es:

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie prägen seit März 2020 das gesellschaftliche Leben. Mehrheitlich werden die erforderlichen Einschränkungen im öffentlichen und privaten Bereich als zwar unerfreulicher, aber unumgänglicher Alltag wahrgenommen. Die Hoffnung vieler richtet sich auf die versprochene Wirkung der bevorstehenden Impfungen. Bis dahin werden harte Wintermonate vorausgesagt, die es gemeinsam (und das heißt immer auch solidarisch) mit Schutzbedürftigen zu meistern gilt.

Die AGJ macht in diesem Zwischenruf darauf aufmerksam, dass der Alltag für bestimmte Personengruppen – trotz der bislang von der Politik zur Verfügung gestellten Hilfen und großer Anstrengungen ihrer Helfer*innen – besonders unerträglich geworden ist und sie massiv gefährdet. Für ohnehin besonders Schutzbedürftige potenziert sich in der Pandemie die Gefahr, schutzlos zu werden. Die AGJ ruft dazu auf, für besonders Schutzbedürftige den Kinderschutz, den Schutz vor häuslicher Gewalt und Missbrauch auch unter Pandemiebedingungen unbedingt zu gewährleisten und die Wohnungslosenhilfe deutlich zu intensivieren. Sie fordert, bei den Überlegungen zur Verteilung des Impfstoffs auch den Helfer*innen dieser Personengruppen Priorität einzuräumen.

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