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Jugendbully
anschaffen
Für den
Kirchenbezirk ist ein neuer Jugendbus fällig? Oder Eure FSJlerin
braucht nen kleinen Flitzer für die Kinderarbeit? Hier unsere Vorschläge,
wie man solch ein Auto anschaffen und vor allem finanzieren kann...
Wichtige
Hinweise
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Möglichkeit
1: Auto kaufen
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Die naheliegendste
Methode ist es, ein Auto (neu oder gebraucht) zu kaufen. Dabei muss
es eine Finanzierungsmöglichkeit geben für drei Positionen:
1. Anschaffungskosten
2. Betriebskosten (Steuer, Versicherung, Sprit, Reparaturen etc.)
3. Rücklage für die nächste Neuanschaffung in ein
paar Jahren.
Meistens ist
es so, dass Punkt 1 durch Spenden erledigt wird. Punkt 2 lässt
sich mehr oder weniger refinanzieren durch Beiträge pro Kilometer.
Für Punkt 3, die Rücklage für eine Neuanschaffung,
bleibt aber meistens nichts mehr übrig. Der Bully wird immer
älter und das ganze Spiel geht von vorne los, sobald er endgültig
nicht mehr brauchbar ist.
Es wäre
also gut, es gäbe noch andere Finanzierungsmodelle...
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Möglichkeit
2: Durch Werbung finanzieren
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Es gibt Firmen,
die stellen Euch einen funkelnagelneuen Wagen kostenlos auf den
Hof. Voraussetzung ist, dass die Firma vorher genügend Werbepartner
gefunden hat, die Euer Auto unterstützen. Das funktioniert
oft, kann aber auch schwierig sein oder gar nicht klappen. Aber
einen Versuch ist es allemal wert, solange Ihr aufpasst, dass die
Werbefirma Euch nicht fürs Probieren schon irgendwelche Gebühren
abnimmt. Wenn die Aktion Erfolg hat, ist es eine sehr einfache Methode.
Der Vertrag läuft einige Jahre. Dann müsst Ihr - je nach
Vertrag - entweder das Auto abgeben und die Sponsorensuche beginnt
erneut (also immer guten Kontakt zu den Werbepartnern halten!).
Oder Ihr kauft das Auto zum Restwert und fahrt es weiter.
Eine der Firmen,
die solche Werbeautos anbieten, ist zum Beispiel die "Mobil
Sport- und Öffentlichkeitswerbung GmbH".
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Möglichkeit
3: Jahreswagen produzieren
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Wie wär's,
jedes Jahr einen nagelneuen (und immer sicheren) Wagen zu fahren,
ohne dabei Geld zu verlieren? Und dann noch Steuern und - weil's
ein Neuwagen mit Garantie ist - Werkstattkosten zu sparen? Das geht
nach dem selben Prinzip wie bei den "Jahreswagen", die
es bei Autoherstellern gibt. Dort können Mitarbeiter ein Auto
mit großem Rabatt einkaufen, und wenn sie es z.B. nach einem
Jahr wieder verkaufen, bekommen sie für den "Jahreswagen"
immernoch so viel wie sie am Anfang bezahlt haben. Im optimalen
Fall machen sie vielleicht sogar etwas Gewinn.
Auch kirchliche
Mitarbeiter und Institutionen wie z.B. Gemeinden oder Kirchenbezirke
können das machen. Über die "Handelsgesellschaft
für Kirche und Diakonie mbH" gibt es große Preisnachlässe
für viele Dinge, auch für Autos. Zum Beispiel gewährt
Renault im Moment sage und schreibe 27 Prozent Preisnachlass beim
Kauf eines Renault
Trafic! Einzige Bedingung: Er muss auf eine kirchliche Einrichtung
zugelassen sein oder zu mindestens 2/3 für Dienstfahrten genutzt
werden. Und man darf ihn frühestens nach 6 Monaten wieder verkaufen.
Das kann man dann tun, bekommt für den jungen Gebrauchten so
viel wie man durch den Rabatt nur bezahlt hat, und kauft den nächsten
Trafic...
Abrufscheine
und weitere Infos gibt's bei www.kirchenshop.de

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Wichtige
Hinweise:
Alle Angaben auf dieser Seite sind nach bestem Wissen zusammengestellt,
aber ohne Gewähr. Bei den genannten Firmen handelt es sich
nicht um Empfehlungen des Jugendwerkes der SELK. Alle angegebenen
rechtlichen und finanziellen Konditionen können ausschließlich
nach Entscheidung der jeweiligen Firma und ohne vorherige Nachricht
geändert werden. Das Jugendwerk der SELK hat keinen Einfluss
auf etwaige Vertragsgestaltungen und kann daher auch keinerlei Gewährleistung
dafür übernehmen.
Achtung:
Solche "Bullys" und andere PKW können im Rahmen der
Gemeinde- oder Jugendarbeit eingesetzt werden, solange dafür
von den Fahrgästen keine Beiträge kassiert werden, die
die Betriebskosten des Fahrzeugs übersteigen. Sollten solche
Fahrzeuge für die Veranstaltung von Reisen (z.B. Freizeiten)
genutzt werden, sind die Bestimmungen des Reisevertragsrechts (BGB
651) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zu beachten.
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Christian
Utpatel
11.02.2005
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